Rechnungsstellung
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Rechnungsstellung nach einer erfolgreichen Auktion.
Zwei separate Rechnungen
Zu jedem erfolgreich ersteigerten Los erhalten Sie zwei separate Rechnungen: eine Verwertungsrechnung und eine Provisionsrechnung.
Wichtiger Hinweis
Die Trennung der Rechnungen erfolgt aus steuerrechtlichen Gründen und zur klaren Unterscheidung zwischen dem Verkaufspreis und der Provision.
1. VerwertungsrechnungVerkäufer
Die Verwertungsrechnung wird für den Verkäufer ausgestellt und enthält den Nettobetrag des Loses sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.
- • Nettobetrag des ersteigerten Loses
- • Gesetzliche Mehrwertsteuer (19%)
- • Verkäuferinformationen
- • Losbeschreibung und -nummer
Diese Rechnung wird im Namen und Auftrag des jeweiligen Verkäufers (Insolvenzverwalter oder Eigentümer) ausgestellt.
2. ProvisionsrechnungICC GmbH
Die Provisionsrechnung wird von der Industrie-Consult Cremer GmbH & Co. KG ausgestellt und weist das sogenannte Aufgeld (Provision) sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer aus.
- • Aufgeld (Provision) in %
- • Berechnungsbasis
- • MwSt. auf Provision
- • Zahlungsinformationen
Zahlung und Abwicklung
Bitte begleichen Sie beide Rechnungen separat. Die jeweiligen Zahlungsinformationen entnehmen Sie den jeweiligen Dokumenten.
Verwertungsrechnung
- • Überweisung an Verkäufer/Verwalter
- • Bankdaten siehe Rechnung
- • Zahlungsziel: 14 Tage
Provisionsrechnung
- • Überweisung an ICC GmbH
- • Bankdaten siehe Rechnung
- • Zahlungsziel: 14 Tage
Zahlungshinweis
Die Abholung der ersteigerten Gegenstände ist erst nach vollständiger Begleichung beider Rechnungen möglich.
Auf einen Blick
Separate Rechnungen
Pro erworbenem Los
18% Aufgeld
+ 19% MwSt. = 21,42%
Tage Zahlungsziel
Für beide Rechnungen
Fragen zur Rechnungsstellung?
Bei Fragen zur Rechnungsstellung kontaktieren Sie uns gerne:
kontakt@icc-gmbh.de
Telefon
+49 231 47 73 26-0
Bürozeiten:
Mo - Fr: 9:00 - 17:00 Uhr
Sa: 9:00 - 12:00 Uhr
Rechtlicher Hinweis
Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen und den besonderen Versteigerungsbedingungen. Bei Insolvenzauktionen gelten die Vorgaben des zuständigen Insolvenzverwalters.